Häufig gestellte Frage
Leider haben wir als Tierschutzverein keinerlei Befugnisse bei schlechten Tierhaltungen oder sogar Tierquälerei einzugreifen, auch wenn wir uns das wünschen würden. In einem ersten Schritt raten wir immer dazu, das direkte Gespräch mit dem Halter der Tiere zu führen und ggf. Unterstützung anzubieten, falls das möglich ist und die Situation der Tiere sich damit verbessert.
Grundsätzlich sind die Veterinärämter der Landkreise für Missstandsmeldungen zuständig. Für die Veterinärämter ist es wichtig, dass Sie möglichst viele Angaben zum Missstand machen: Wer ist der Halter des Tieres? Wie ist die genaue Adresse? Was genau haben Sie beobachtet? Können Sie das Bestehen des Missstands möglicherweise über einen längeren Zeitraum bezeugen und haben ihn sogar mit Fotos, Datum und Uhrzeit dokumentiert?
Missstandsmeldungen können per Email an die zuständigen Veterinärämter gegeben werden.
Odenwaldkreis: avv@odenwaldkreis.de, Tel. 06062/70-1205
Landkreis Darmstadt-Dieburg: veterinaeramt@ladadi.de, 06151/881-1820
Landkreis Bergstrasse: vetamt@kreis-bergstrasse.de, Tel. 06252/15-5977
Erreichen Sie das zuständige Veterinäramt nicht und ist ein Tier in grosser, akuter Not, melden Sie sich bei der zuständigen Polizeidienststelle.
Sie möchten anonym bleiben? Dann schicken Sie Ihre Missstandsmeldung hier an uns ins Hilfethema "Allgemeines". Wir leiten Ihre Nachricht an das zuständige Veterinäramt weiter.