Häufig gestellte Frage
Ob entlaufen, verloren gegangen oder ausgesetzt – die Rechtsprechung definiert ein Tier als Fundtier, an dem der Eigentümer seinen Besitz verloren hat. Ob er das Tier wiederhaben möchte oder nicht, spielt dafür keine Rolle. Wenn Sie ein Tier finden, sollten Sie zunächst in der Nähe des Fundortes versuchen, den Halter ausfindig zu machen. Findet er sich nicht, ist es ratsam, das Tier beim Tierarzt oder beim zuständigen Tierheim untersuchen zu lassen: Hat es eine Tätowierung oder einen Chip? Bei einer Katze liegt beispielsweise der Gedanke nahe, dass ein Freigänger seinen Bewegungsradius erweitert hat. Ist das Tier gekennzeichnet und bei einem Haustierregister wie Tasso oder FindeFix registriert, kann der Besitzer mit Auslesens des Chips schnell ausfindig gemacht werden.
Keine Registrierung? Dann kontaktieren Sie bitte das zuständige Tierheim und sprechen das weitere Vorgehen ab. Hat eine Kommune keine Vereinbarung zur Unterbringung mit einem ansässigen Tierheim abgeschlossen, ist Ihr erster Ansprechpartner die jeweilige Ordnungsbehörde der Kommune. Geben Sie das Tier bei der Kommune ab, fragen Sie am besten gleich nach, wo es untergebracht wird, damit Sie als Finder den Eigentümer gegebenenfalls auf den Verwahrort hinweisen können. Sind weder Tierheim noch Ordnungsbehörde erreichbar, wenden Sie sich bitte an die zuständige Polizeidienststelle, die in der Regel über eine Notfallrufnummer des zuständigen Tierheims verfügt oder weiss, wie in solchen Fällen zu verfahren.
Achtung: Wer ein Fundtier behält, ohne die zuständigen Stellen zu informieren, macht sich der Fundunterschlagung strafbar.
Wenn die zuständigen Stellen informiert sind und Ihr Fundtier sicher untergebracht, können Sie mit einer Meldung in den sozialen Netzwerken wie Facebook oder auch auf Kleinanzeigenportalen Bild und Beschreibung des Tieres posten. Häufig finden Tier und Halter auf diesem Weg sehr schnell wieder zueinander.
Der rechtmässige Eigentümer eines Fundtiers hat ab dem Fund-Melde-Tag sechs Monate Anspruch auf sein Tier. Hierzu muss er das Eigentum eindeutig nachweisen und alle bisher entstandenen Kosten erstatten. Haben Sie sich in das Fundtier verliebt und möchten selbst sein neuer Eigentümer werden, geht dies erst nach Ablauf der Frist.
TiNO hat mit folgenden Kommunen Fundtierverträge geschlossen:
- Bad König
- Brensbach
- Brombachtal
- Erbach
- Fränkisch-Crumbach
- Höchst i. Odw.
- Lützelbach
- Michelstadt
- Mossautal
- Oberzent
- Reichelsheim
Gerne können Sie uns hier über unser Kontaktformular oder telefonisch unter 06063-939848 kontaktieren, wenn Sie ein Tier gefunden haben.